Niedersachsen, JVA Hannover - Pilotprojekt gestartet

Die niedersächsische Justiz hat ein Modellprojekt in der JVA Hannover gestartet. Über einen Zeitraum von 9 Monaten soll getestet werden, ob Anhörungen durch die Richter der Strafvollstreckungskammer, etwa hinsichtlich einer bedingten Entlassung, mittels Skype durchgeführt werden können. Nach der Versuchsphase soll entschieden werden, ob diese Vorgehensweise landesweit praktiziert werden soll. PrisonWatch begegnet dem Vorhaben mit Ablehnung. Ungeachtet dessen, dass das Gesetz vorsieht, dass eine persönliche Anhörung stattzufinden hat, wobei mit persönlich gemeint ist unmittelbar. Der Richter soll sich gerade durch die persönliche Anhörung des Gefangenen einen Eindruck verschaffen. Es ist zweifelhaft, ob dieses durch eine Anhörung mittels Skype erfüllt wird. Aus unserer Sicht widerspricht diese Vorgehensweise jedenfalls dem Willen des Gesetzgebers und dürfte auch in den Fällen auf Schwierigkeiten stoßen, in denen der Gefangene anwaltlich vertreten wird. Soll der Verteidiger dann während der Anhörung im Gericht sitzen oder bei dem Gefangenen? Wie sollen Anhörungen durchgeführt werden, in welchen ein Sachverständiger geladen wird, der von allen Verfahrensbeteiligten befragt werden kann? Im Ergebnis wird man daher sagen müssen, das der Gefangene bei dieser Verfahrensweise zum Objekt wird.

Wir lehnen die Erwägungen daher insgesamt ab.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.