Schleswig-Holstein, JVA Lübeck, Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs der Gefangenenmeutere
- Christian Vinke
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Gegen
einige Gefangene der JVA Lübeck werden derzeit Disziplinarverfahren
geführt wegen des Vorwurfs der Gefangenenmeuterei. Hintergrund war
der Umstand, dass die Gefangenen in der JVA Lübeck in der Woche
vorher nur eine Stunde Aufschluss gehabt haben. Laut den Bestimmungen
des Schleswig-Holsteinischen Strafvollzugsgesetzes in Verbindung mit
einem Erlass des Justizministeriums sollen die Gefangenen 12 Stunden
Aufschluss pro Tag erhalten. Die Gefangenen hatten sich, um darauf
Aufmerksam zu machen nach Beendigung der Freistunde geweigert,
wieder in das Hafthaus zu gehen. Gegen diese Gefangenen wurde u. a.
Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen im Form eines 14-tägigen
Arrestes. Ein Arrest darf nur angeordnet werden, wenn eine
Gewalttätigkeit gegen Dritte vorliegt oder es sich um wiederholte
schwere Verfehlungen handelt. Mindestens einer dieser Gefangenen
wehrt sich mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese
Maßnahme. Vertreten wird er hierbei durch den Rechtsanwalt Phillipo
Marquort aus Kiel (www.marquort.de)
Der Rechtsanwalt regte bei der zuständigen
Strafvollstreckungskammer an, dass diese sich die Videoaufzeichnungen
des Vorfalls anschaut und auch die Meldungen der beteiligten
Bediensteten anfordert. Die JVA Lübeck weigert sich, die
Videoaufzeichnungen an das Gericht zu übersenden obwohl dieses
ansonsten üblich ist.
(Siehe dazu: https://fachanwalt-fuer-strafr…dia/2018/Keine-Videos.jpg)
Die JVA übersandte zwar 10 Meldungen von Beteiligten Bediensteten, doch es waren 12 Beteiligt. Zudem schwärzte die JVA einzelne Passagen in den Meldungen, damit sie das Gericht nicht zur Kenntnis nehmen kann. Die JVA begründete dieses damit, dass die geschwärzten Passsagen für das Verfahren unbedeutend seien. Der Rechtsanwalt rügte das Vorgehen der JVA. Inzwischen will das Gericht zumindest die Videoaufzeichnungen in der JVA in Augenschein nehmen. Das Verhalten der JVA, als Vollzugsbehörde, gegenüber einem deutschen Landgericht kann nur als in jeder Hinsicht bemerkenswert bezeichnet werden. Offenbar scheinen der Leitung der JVA Lübeck rechtsstaatliche Grundsätze nicht bekannt zu sein. Es gilt der Grundsatz des fairen Verfahrens, der hier nicht eingehalten wird.
PrisonWatch wird dieses Verfahren weiter beobachten.
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.
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Ariel