Deutschland, JVAen, Justiz geht völlig überzogen mit Corona-Krise um, PrisonWatch kritisiert das Einstellen der Besuche

In den deutschen JVAen herrscht wegen der Corona-Krise das blanke Chaos. Die Justizministerien der Länder übertreffen sich derzeit mit unverhältnismäßigen Maßnahmen. So wurden inzwischen in allen deutschen JVAen die Besuche eingestellt. Eine Maßnahme, die nicht verhältnismäßig ist. Die Bundesregierung hat in ihren Regeln zum Kontaktverbot u.a. festgelegt, dass die Bürger ihre sozialen Kontakte minimieren sollten. Minimieren heißt nicht einstellen. Die Gefangenen haben grundsätzlich nur sehr wenig Besuch. Die Regeln hierzu sind in den Bundesländern unterschiedlich. Dies geht von einer Stunde im Monat bis zu 6 Stunden. Die den Gefangenen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des persönlichen Kontaktes zu ihren Angehörigen sind von Grund auf schon sehr minimiert. Das komplette Einstellen der Besuche lässt sich aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht halten. Das Besuchsrecht im Strafvollzug ist eines der wenigen bedeutenden Rechte für die Gefangenen und die einzige Möglichkeit des persönlichen Kontakts. Die Justiz muss Besuche, zumindest von Angehörigen, (wieder) zulassen. PrisonWatch wird in Zusammenarbeit mit einer namhaften Anwaltskanzlei aus Hamburg noch vor Ostern Klage wegen der Besuchsverbote einreichen. Wir gehen davon aus, dass die Klage im Eilwege das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Wir werden weiter darüber berichten.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.