Hessen, OLG Frankfurt, Doppelbestrafungsverbot gilt auch für EU-Staatsbürger

Das Doppelbestrafungsverbot gilt nicht für nur Deutsche, sondern auch für EU-Staatsbürger und schützt sie vor Auslieferung an Drittstaaten. Dies hat das OLG Frankfurt entschieden, wie eine Sprecherin am 08.06.2020 sagte. Es ging um eine Italienerin, die am Flughafen festgenommen worden war. Sie war bereits in Italien zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und die USA beantragten ihre Auslieferung. Dies wurde nun abgelehnt.

    Hauptsache weggesperrt.


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