Hessen, JVA Frankfurt-Preungesheim, Gelungene Flucht über Gefängnismauer

Ein Gefangener ist am 01.08.2019 aus dem Gefängnis in Frankfurt-Preungesheim geflohen. Der Mann sei über einen mehr als fünf Meter hohen und mit Draht beschützen Zaun geklettert, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Die Polizei bat die Anwohner, keine Anhalter mitzunehmen. Den Angaben zufolge saß der Mann wegen eines Drogendelikts ein. Bei seinem Ausbruch soll er sich eine blutende Kopfwunde zugezogen haben. Eine Flucht aus einem Gefängnis ist grundsätzlich nicht strafbar und kann daher nicht bestraft werden. Anders wäre es allerdings wenn der Gefangenen bei seiner Flucht eine Sachbeschädigung begeht, etwa, weil er die Gitter zuvor zersägt hätte. Dann könnte er für die Sachbeschädigung belangt werden. Doch da liegt der mögliche Strafrahmen sehr niedrig. In der Regel kommt dabei eine Geldstrafe heraus.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.