Niedersachsen, Landgericht Stade, Richterin wegen Rechtsbeugung verurteilt

Das Gericht sah es in seinem Urteil am 06.03.2023 als erwiesen an, dass ihr Vorgehen kein Augenblicksversagen gewesen sei. Die Angeklagte hatte im Verfahren keinen der ihr zur Last gelegten 15 Fälle bestritten. Die Richter verurteilten sie wegen Rechtsbeugung. Verurteilungen wegen Rechtsbeugung und dann noch gegen Richter*innen sind extrem selten, daher ist dieser Fall sehr besonders. Falls das Urteil rechtskräftig wird, verliert sie ihr Richteramt.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.