Europäischer Gerichtshof Luxemburg, Niemals Abschiebung in die Folter, Entscheidung zu kriminellen Flüchtlingen in der EU
23. Mai 2019
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Flüchtlinge, die wegen schwerer Straftaten ihre Asylanerkennung verlieren oder gar nicht erst bekommen, dürfen trotzdem nicht automatisch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die „Flüchtlingseigenschaft“ und der damit verbundene Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlungen bleiben auch dann erhalten, wie am 14.05.2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az: C-391/16 und weitere). Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus…