Niedersachsen, Landgericht Göttingen, Prozessbeginn gegen Freigänger

Der Angeklagte Mann ist seit 1981 wegen verschiedener Messerangriffe ununterbrochen in Haft. Den Ausgang gewährte ihm die Maẞregelvollzugseinrichtung in Moringen, obgleich er bereits 1987 während eines gewährten Ausgangs versucht haben soll, einen Menschen zu töten. Der Angeklagte Mann soll eine psychische Erkrankung haben und vermindert schuldfähig sein, so das Gericht. Seit der Tat befindet er sich wieder im regulären Strafvollzug. Zum Prozessauftakt hat der Angeklagte die Tat bestritten. Es ist derzeit unklar, ob der Mann erneut in eine Maßregelvollzugseinrichtung muss.

    Hauptsache weggesperrt.


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