Brandenburg, Landgericht Cottbus, Prozess gegen Ex-Häftling wegen Bankrotts

Der Mann hatte im Jahr 2009 aus dem Gefängnis heraus eine Privatinsolvenz beantragt. Während seiner Haft soll der Mann jedoch weiterhin kriminell aktiv gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Angeblich mittelos soll er fast 400.000 Euro beiseite geschafft haben. Dieses Geld hat er bei der Insolvenz nicht angegeben, was strafbar ist.

    Hauptsache weggesperrt.


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