Niedersachsen, OLG Celle, Vollzugspläne können nach OLG auch in JVAen durchgeführt, in denen sich der Gefangene nicht (mehr) befindet -3 Ws 326/22-

PrisonWatch hatte über einen Fall aus der JVA Hannover berichtet, der von uns begleitet wird, die einen Vollzugsplan fortgeschrieben hatte obwohl sich der Gefangene zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als sechs Wochen in einer anderen JVA befand. Bei einer Verlegung geht die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich auf die neue JVA über. Dies sieht auch das OLG so, allerdings ist das OLG der bemerkenswerten Auffassung, dass es in Einzelfällen zulässig sein soll hiervon abzuweichen. Die vom OLG hierzu vorgenommenen Erwägungen lassen es jedoch im Ergebnis zu, regelmäßig hiervon abzuweichen. Wir halten die Auffassung des OLG für verfassungswidrig und werden den Fall vor das Bundesverfassungsgericht tragen.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.