Niedersachsen, Justizministerium, Niedersachsen plant offensichtlich landeseinheitliche Regelungen zum Langzeitbesuch

so gibt es Anstalten, in denen vollständig geimpfte Gefangene nach dem Langzeitbesuch (LZB) für überhaupt nicht in Quarantäne müssen oder für 3 oder 5 Tage in Quarantäne müssen und sich dann freitesten können. Eine JVA wollte die Gefangenen nach einem LZB sogar für 14 Tage in Quarantäne stecken. Dieses wurde jedoch vom Gericht in einem Eilverfahren aufgehoben. Obwohl die Gestaltung des Besuchs in der eigenen Zuständigkeit der Anstalten liegt, soll es nun offensichtlich landesweit geltende Regelungen geben. So findet am 02.09.2021 im Justizministerium eine Besprechung aller niedersächsischen Anstaltsleiter*innen statt, um solche Regelungen auszuarbeiten. Wir begrüßen eine solche Vorgehensweise ausdrücklich.

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