Sachsen, JVAen Sachsen erlaubt wieder kurzzeitige Körperkontakte beim Besuch

In den sächsischen Justizvollzugsanstalten werden seit dem 22.03.2021 wieder kurzzeitige Körperkontakte beim Besuch erlaubt. Diese Öffnung gilt zunächst nur für Kinder. Voraussetzung ist, dass sowohl das Kind als auch der begleitende Erwachsene einen negativen tagesaktuellen Schnelltest oder Selbsttest vorzeigen kann. Die Vorgehensweise gilt für die Begrüßung und die Verabschiedung. Gerade Kinder von Inhaftierten können nicht verstehen, warum sie den inhaftierten Elternteil nicht berühren dürfen und entfremden sich schnell. Wir begrüßen dieses Vorgehen sehr und hoffen, dass sich andere Bundesländer daran ein Beispiel nehmen.

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