Niedersachsen, OLG Celle -3 Ws 210/20 (MVollz)- OLG bestätigt Rechtsanspruch auf Lockerungen für Sicherungsverwahrte

Dem OLG Celle lag eine Rechtsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten vor, dem die JVA Hannover die Weisung erteilt hatte, dass er sich in seinen unbegleiteten Ausgängen von einem Bediensteten begleiten lassen solle. Das Landgericht Hannover bestätigte zunächst einmal mehr die Vorgehensweise der JVA Hannover. Doch das OLG Celle machte hier nicht mit und kassierte die Entscheidung des LG Hannover wieder und verwies die Sache zu erneuter Entscheidung an das LG Hannover zurück. Doch das OLG stellte klar, dass Sicherungsverwahrte grundsätzlich, entgegen Strafgefangenen, einen Rechtsanspruch auf Lockerungen haben. Wir werden die Entscheidung zeitnah auf unserer Seite veröffentlichen.

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