Brandenburg, JVA Cottbus-Dissenchen, Gefangener tötet sich unmittelbar nachdem er für nicht suizidgefährdet eingestuft wurde

In der JVA Cottbus-Dissenchen hat sich am 31.05.2020 ein Untersuchungsgefangener, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung und Körperverletzung einsaß, selbst getötet. Er befand sich erst wenige Tage in Haft. Ein Richter stellte kurz zuvor bei einem Haftprüfungstermin ausdrücklich fest, dass keine Suizidgefahr vorliege. Gleichwohl wurde der Mann in der JVA zunächst in einer Kameraüberwachten Zelle untergebracht. Nachdem am 29.05.2020 nach einem Gespräch ein Anstaltspsychologe ebenfalls zu dem Schluss kam, das der Mann nicht suizidgefährdet sei, wurde er noch am selben Tage in eine normale Zelle verlegt, Einen Tag später tötete er sich dann in dieser Zelle. In Brandenburg haben sich seit dem Jahre 2010 mehr als 40 Gefangene selbst das Leben genommen, 2019 waren es zwei. Seit dem Jahre 2000 gab es in Brandenburg 120 Suizidversuche. Bundesweit gibt es jährlich rund 100 Suizide in den Haftanstalten.

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