Niedersachsen, Gefangenentelefonie, Telio, Neue Tarife für die Gefangenen in Niedersachsen ab 01.01.2019

Nachdem das Nds. Justizministerium mit Telio im Februar 2017 einen neuen Vertrag über neue Gebühren für die Gefangenentelefonie für Niedersachsen geschlossen hatte und die Umsetzung dieses Vertrages bis jetzt mit der Begründung verweigert hatte, dass erst in allen Einrichtungen Endgeräte auf den Hafträumen installiert sein müssten, damit eine Gleichbehandlung gegeben ist, scheint diese nun plötzlich nicht mehr von Bedeutung zu sein. Denn ab dem 01.01.2019 gelten in allen niedersächsischen Haftanstalten neue Gebühren. So werden für Festnetzgespräche Pro Minute 3,5 Cent und für Mobilfunkgespräche 4,5 Cent berechnet. Dieses stellt zwar zu den bisherigen Gebühren eine erhebliche Senkung dar, doch diese ist immer noch nicht ausreichend und im Übrigen auch rechtswidrig. Im Juni 2015 hat das OLG Naumburg entschieden (Beschluss vom 26.06.2015 -1 Ws (RB) 20/15, juris Rn. 21), das die Telefongebühren nicht über 100% des günstigsten Anbieters liegen dürfen. Telio bietet für die Gefangenen in Berlin Festnetzgespräche für 1 Cent und Mobilfunkgespräche für 5 Cent die Minute an. Somit liegen die Gebühren in Niedersachsen zumindest für die Festnetzgespräche 350% über denen des günstigsten Anbieters. Wie wir berichtet haben, sind hiergegen noch Klagen anhängig. Sehr merkwürdig ist es jedoch, dass das Nds. Justizministerium die Umsetzung des im Februar 2017 geschlossenen Vertrages bislang mit der Begründung verweigert hatte, wegen der Gleichbehandlung müssten erst in allen niedersächsischen Haftanstalten Endgeräte auf den Hafträumen installiert sein. Hätte das Justizministerium den Vertrag bereits im Februar 2017 umgesetzt, wäre eine Gleichbehandlung bereits zu diesem Zeitpunkt gegeben gewesen, denn zu diesem Zeitpunkt befanden sich in allen Haftanstalten Endgeräte auf den Fluren. Es hätten somit alle Gefangenen davon gleichermaßen profitiert. die nicht nachvollziehbare Weigerung hat dazu geführt, dass die Gefangenen fast zwei Jahre lang weiter abgezockt wurden. Und dies mit Billigung des Justizministeriums. Wir wiederholen unsere Ansicht, dass sich das Justizministerium damit Schadenersatzpflichtig gemacht hat. Wie die gerichtlichen Verfahren ausgehen, werden wir berichten.

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