Deutschland, Karlsruhe, NSU: Verfassungsbeschwerde von Zschäpe erfolglos

Das BVerfG kann keine Grundrechtsverstöße erblicken, wie es am 24.10.2022 mitteilte. Zschäpe hatte vor dem BVerfG gerügt, dass der BGH die Revision ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden hatte. Dieses sei mit dem Grundgesetz vereinbar meinen die Verfassungsrichter. Damit ist die juristische Aufarbeitung des Falls entgültig abgeschlossen. Zschäpe wird aufgrund der Verurteilung sicher insgesamt 22-24 Jahre in Haft bleiben.

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