Deutschland, Strafvollzug, Medizinische Versorgung, Verein demokratischer Ärztinnen zur medizinischen Versorgung inhaftiertet Menschen
28. Juli 2020
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Die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten sollte sich nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung in Freiheit unterscheiden - so sieht es zumindest § 3 des Strafvollzugsgesetzes vor. Dennoch gibt es einige gravierende Unterschiede. In ihrem Arbeitspapier spricht der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) insgesamt 14 Problemfelder der medizinischen Versorgung in Haft an und stellt konkrete Forderungen für eine Verbesserung. Darunter spricht der vdää viele Probleme…