Schleswig-Holstein, JVA Lübeck, Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs der Gefangenenmeutere
Gegen
einige Gefangene der JVA Lübeck werden derzeit Disziplinarverfahren
geführt wegen des Vorwurfs der Gefangenenmeuterei. Hintergrund war
der Umstand, dass die Gefangenen in der JVA Lübeck in der Woche
vorher nur eine Stunde Aufschluss gehabt haben. Laut den Bestimmungen
des Schleswig-Holsteinischen Strafvollzugsgesetzes in Verbindung mit
einem Erlass des Justizministeriums sollen die Gefangenen 12 Stunden
Aufschluss pro Tag erhalten. Die Gefangenen hatten sich, um darauf
Aufmerksam zu…