Bayern, Oberstes Landesgericht, §456a StPO Absehen von der weiteren Strafvollstreckung, Gericht hebt ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft auf
12. Juli 2019
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Das Bayerische Oberste Landesgericht, ein Gericht, das es nur in Bayern gibt und im Grunde zwischen dem Landgericht und dem Oberlandesgericht steht und u.a. für Entscheidungen nach § 23 EGGVG zuständig ist, hat in einem Fall einen bemerkenswerten Beschluss erlassen. In den Fall ging es um einen Schweizer Staatsangehörigen der in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden ist. Zugleich hatte das Gericht Sicherungsverwahrung angeordnet obwohl diese bei Ausländern in der…