Niedersachsen, Landtag, Niedersachsen ändert Vollzugsgesetze zum 01.07.2022

Eine Eingabe des Gründers von PrisonWatch wurde in die Beratungen zum Gesetzentwurf einbezogen, der insbesondere den § 76 Absatz 1, Nds. Justizvollgsgesetz, änderungswürdig sah. Der Vorgang ist unter der Drucksache 18/11203 des Nds. Landtags verzeichnet. Der Landtag hat zahlreiche Änderungen in den Gesetzen beschlossen. Hervorzuheben ist hier sicherlich die Änderung des § 25 NJVollzG, der die Besuchsdauer von Strafgefangenen regelt. Diese wurde nun von 4 Stunden auf 2 Stunden monatlich halbiert, was insbesondere aktuell eine Zäsur darstellt. Denn die Besuchsdauer wurde erst im Jahre 2008 auf 4 Stunden erhöht. Diese Änderung wird eine Eingliederung der Gefangenen massiv erschweren, weil die Gefangenen bei 2 Stunden Besuch pro Monat kaum in der Lage sind, Kontakte aufrechtzuerhalten. Diese Änderung wird von PrisonWatch kritisiert und wir werden uns darum bemühen, diesbezüglich auf die Landesregierung einzuwirken. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Speicherung und Datenerhebung, sowie die Vorschriften für vollzugsöffnende Maßnahmen.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.