Bayern, Amtsgericht München, Geldstrafe für Münchner Polizisten

Das entschied das Amtsgericht München. Von dem Vorwurf des Verwahrungsbruchs sprach das Gericht ihn frei. Die Staatsanwaltschaft hatte 17 Monate auf Bewährung gefordert. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, Drogen und Dopingmittel konsumiert zu haben. Das Abzweigen von sichergestelltem Marihuana bestritt der Polizist.

    Hauptsache weggesperrt.


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