Europa, Strafvollzug SPACE II-Jahresstatistik 2020: Mehr ambulante Sanktionen in Europa

dieses Wachstum - von 1.456.192 im Jahr 2019 auf 1.500.547 Personen im Jahr 2020 - spiegelt sich in den Daten von 29 Bewährungsbehörden wieder, die die Person als Zähleinheit verwenden (einige Verwaltungen verwenden andere Indikatoren wie die Anzahl der Fälle oder Akten). Damit setzt sich der Trend zur Ausweitung der nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen (einschließlich elektronischer Überwachung, Gemeinschaftsdienst, Hausarrest, Therapien sowie begrenzter und bedingter Entlassung) in Europa fort. Am 31. Januar 2020 gab es europaweit 149 Bewährungshelfer*innen pro 100.000 Einwohner*innen gegenüber 103 inhaftierten Personen pro 100.000 Einwohner*innen. Die Bewährungsbehörden mit den höchsten Bewährungsquoten waren Polen (643 Bewährungshelfer*innen pro 100.000 Einwohner*innen), die Türkei (627), Litauen (568) und Georgien (562). Am niedrigsten ist diese Rate in zwei Ländern, die erst im vergangenen Jahrzehnt angefangen haben, nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen anzuwenden: Nordmazedonien ( 6 Bewährungshelfer*innen pro 100.000 Einwohner*innen) und Serbien (35); dann folgen die Schweiz (47), Norwegen (49), Finnland (54) und Bulgarien (56). In 34 der 40 Gefängnis- und Bewährungsverwaltungen, die Daten zur Verfügung gestellt haben, war die Bewährungsquote höher als die in der inhaftierten Personen. Außnahmen waren Nordmazedonien, Serbien, die Schweiz, Norwegen, Bulgarien und Aserbaidschan, wo die Inhaftierungsrate höher war als die der Bewährungshelfer*innen pro 100.000 Eonwohner*innen. Bei der Analyse des Verhältnisses zwischen Bewährungs- und Gefängnispopulationen zeigten acht Länder niedrige Raten sowohl in Gefängnissen als auch in Bewährung (Schweiz, Norwegen, Finnland, Slowenien, Kroatien, Monaco und Zypern).

    Hauptsache weggesperrt.


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