Deutschland, Strafvollzug, Justizminister*innen Konferenz zu "Kettenbewährungen"

auf der Justizminister Konferenz im Frühjahr 2019 forderten die Ressortchefs deshalb das Bundesjustizministerium (BMJV) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Regeln sollte, dass die Gerichte nur noch in Ausnahmefällen eine zweite Bewährung aussprechen dürften. Was ist daraus geworden? Das BMJV wollte erst mal wissen, ob es tatsächlich "nicht selten zu Kettenbewährungen kommt". Man habe den Beschlus von 2019 zum Anlass genommen, um zu klären, wie häufig solche "Kettenbewährungen" in der Praxis vorkämen, "da diese Erkenntnisse aus Sicht des BMJV Grundvoraussetzung für die Frage eines etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ist", so ein Sprecher des Ministeriums. Das Ergebnis: nur 0,74% aller im Jahr 2019 ergangenen Bewährungsentscheidungen (590 von 79.761 Bewährungsentscheidungen), seien Teil einer "Kettenbewährung". Darunter versteht das BMJV mindestens drei aufeinander folgende Bewährungsentscheidungen, zwischen denen jeweils nicht mehr als drei Jahre vergangen sind. Betrachtet man die Fälle, in denen die Bewährungsstrafe lediglich einer Bewährungsentscheidung vorrausging, so lag dieser Anteil an allen 2019 ergangenen Bewährungsentscheidungen bei 9,68% (7.722 von 79.761 Bewährungsentscheidungen). Doch die CDU-geführten Justizministerien wollen sich damit nicht zufrieden geben. Die Justizministerkonferenz verabschiedete einen Beschluss, in dem es heißt, man sehe weiterhin "Handlungsbedarf" -er erging mit 10 zu 6 Stimmen, CDU und CSU stellen die Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister. Nun gibt es Streit darüber, was von den Zahlen des BMJV überhaupt zu halten ist. Offenbar ist es garnicht so einfach, dem Problem nachzugehen. Das BMJV hatte zunächst die Länder angeschrieben, um Erkenntnisse zu Kettenbewährungen zu erhalten, stellte aber fest, dass die meisten Länder (13 von 16) gar keine entsprechenden Daten liefern konnten, die übrigen ließen sich nicht miteinander vergleichen- das geht aus einem schreiben von Justizministerin Lambrecht an den baden-württembergischen Justizminister Guido Wolf (CDU) hervor. Ob es kriminologisch sinnvoll ist, erneute Bewährungsstrafen stärker einzuschränken, ist umstritten. Bund und Länder haben sich nun vorerst darauf geeinigt das Thema in einer Arbeitsgruppe weiter nachzugehen. Rüben Franzen, Mitglied im Bundesvorstand der neuen Richter Vereinigung, betont, dabei müsse man auch die Rückfallquoten in diesen Fällen im Blick behalten. Schließlich komme es darauf an, ob die Einschätzung vom Gericht und Staatsanwaltschaft, das auch das Strafbare Verhalten nicht fortsetzen wird, in der Regel zutreffend ist. Der Kriminologe Dr. Christian Walburg warnt ebenfalls davor, "Kettenbewährungen" gesetzlich zu stark einzuschränken: " aus Kriminologischer Sicht ist das nicht sinnvoll. Kriminalitätsabbrüche sind Proßesse, das geht nicht von hundert auf null, sondern schrittweise. Man sollte unbedingt daran festhalten, im Einzelfall genau hinsehen zu können. "

    Hauptsache weggesperrt.


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