Niedersachsen, OLG Celle, Leitentscheidung: Keine Vollstreckung von Bewährungsstrafen bei lebenslanger Strafe

PrisonWatch hat das Verfahren seid dem Jahr 2008 begleitet. Das OLG ist nun abschließend unserer Argumentation gefolgt, wonach bei zu lebenslanger Strafe verurteilte, die darüber hinaus mit widerrufen von Bewährungen zu rechnen haben, das diese in der Regel nicht vollstreckt werden. Die Entscheidung wird dazu führen, das davon betroffene früher die Möglichkeit haben, entlassen zu werden. PW bewertet die Entscheidung als Riesen Erfolg für die Gefangenen. Az. 2 Ws 258+259/21, 2 Ws 282-284/21

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.