Niedersachsen, Justizministerium, Niedersachsen plant offensichtlich landeseinheitliche Regelungen zum Langzeitbesuch

so gibt es Anstalten, in denen vollständig geimpfte Gefangene nach dem Langzeitbesuch (LZB) für überhaupt nicht in Quarantäne müssen oder für 3 oder 5 Tage in Quarantäne müssen und sich dann freitesten können. Eine JVA wollte die Gefangenen nach einem LZB sogar für 14 Tage in Quarantäne stecken. Dieses wurde jedoch vom Gericht in einem Eilverfahren aufgehoben. Obwohl die Gestaltung des Besuchs in der eigenen Zuständigkeit der Anstalten liegt, soll es nun offensichtlich landesweit geltende Regelungen geben. So findet am 02.09.2021 im Justizministerium eine Besprechung aller niedersächsischen Anstaltsleiter*innen statt, um solche Regelungen auszuarbeiten. Wir begrüßen eine solche Vorgehensweise ausdrücklich.

    Kommentare 1

    • LZB? gibt es in Bayern überhaupt nicht, aber selbst der "normale" 1 Stunden/Monat Besuch findet nach wie vor hinter dicken Plexiglasscheiben statt. Egal ob geimpft oder sonstwas....

      So manche(r) würde nur für eine Umarmung ( nach teilweise mehr als 18 Monaten ohne Berührung ) auch Quarantänen jedweder Dauer in Kauf nehmen.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.