Niedersachsen, Landgericht Hildesheim, Richterin bearbeitet Eilanträge von Gefangenen wochenlang nicht

Auf wiederholte Nachfrage von Gefangenen, wann denn mit einer Entscheidung zu rechnen sei, teilt die Richterin regelmäßig mit, dass sie eine Eilbedürftigkeit nicht sehe. Obgleich sie auch bei dieser Sachlage verpflichtet ist, die Anträge trotzdem zu bearbeiten, macht sie dies nur widerwillig und mit erheblicher zeitlicher Verzögerung. Besonders bemerkenswert ist dabei auch noch, dass sie dann in diesen Beschlüssen ausführt, dass die Angaben der JVA stets richtig sind, die der Gefangenen grundsätzlich nicht, was eine bemerkenswerte Verkürzung der Bearbeitung darstellt. Gegen die Richterin wurden Ablehnungsanträge eingereicht und gegen die Entscheidungen Verfassungsbeschwerden erhoben.

    Hauptsache weggesperrt.


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