Bayern, Amtsgericht Würzburg, Täter in Psychiatrie verlegt

Das hat das Amtsgericht Würzburg entschieden. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München eine Verlegung des Somalias beantragt haben soll. Demnach geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann die Tat "im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit" begangen hat, wie es in Paragraf 126a der Strafprozessordnung heißt.

    Hauptsache weggesperrt.


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