Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Anhaltung eines Briefes

Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: "Mit heute veröffentlichen Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefes richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein Verstoß gegen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor, weil sich die Fachgerichte nicht hinreichend mit den Ausführungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt haben. Zudem verletzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, weil das Gericht ohne weiteres davon ausgegangen ist, dass Schmähkritik nicht dem Grund-rechtsschutz der Meinungsfreiheit unterfällt. Die Entscheidungen der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen und des Bayerischen Obersten Landgerichts sind daher aufzuheben. Die Sache ist an das Landgericht Augsburg zurückzuweisen".


Pressemitteilung BVerfG:

https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2021/bvg21-026.html

    Hauptsache weggesperrt.


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