Niedersachsen, JVA Hannover, Landgericht Hannover Gericht: JVA missachtet Grundrechte

Das Landgericht Hannover hatte über zwei Klagen zu entscheiden, in welchen sich ein Gefangener gegen die verzögerte Weiterleitung seiner Post wendete. In beiden Fällen stellte das Gericht fest, dass die Weiterleitung der Post erst zwei Tage nach Abgabe rechtswidrig war. Das Gericht führte u. a. wörtlich aus:“Die Antragsgegnerin vermittelt den Eindruck, als würden die Rechte des Antragstellers bewusst missachtet. (…) Diese Äußerung legt nahe, dass die Antragsgegnerin bzw. einzelne ihrer Bediensteten der Auffassung seien, Straftätern stünden keine Grundrechte zu, insbesondere dann, wenn die Gleitzeit durch die Belange der Gefangenen eingeschränkt wird“ Auch in 2021 wird die JVA Hannover wohl den traurigen ersten Platz des bescheinigten Fehlverhaltens in Niedersachsen behalten.


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    Hauptsache weggesperrt.


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