Sachsen, Gerichte Viel mehr beschleunigte Verfahren

In Sachsen ist die Zahl der beschleunigten Verfahren zur Verfolgung von Straftaten stark angestiegen. Seit 2018 wurde diese Möglichkeit nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in mehr als 1.700 Fällen angewendet. Generalstaatsanwalt Strobl sagte, es sei zum festen Bestandteil des Gerichtsalltags geworden. Es sei besonders geeignet, auf Straftäter einzuwirken, weil die Strafe auf dem Fuße folge. Möglich ist das beschleunigte Verfahren bei klarer Beweislage. Die Anklage kann mündlich erhoben und innerhalb von 24 Stunden vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden.

    Hauptsache weggesperrt.


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