Wer nachweislich unschuldig in Haft saß, hat nach heutiger Rechtslage Anspruch auf Entschädigung von 25 € pro Hafttag. Diese Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ( Haftentschädigung ) war Thema bei der Bundesratssitzung am 27.04.2018 . Gefordert wurde eine Anhebung der Entschädigungspauschale. Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Antrag an die Fachausschüsse weitergeleitet, wo über eine konkrete Umsetzung beraten wird. Sobald eine Empfehlung ausgearbeitet ist, wird diese dem Plenum vorgelegt und zur Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt . Konkrete Zahlen liegen bisher nicht vor , Hamburg und Thüringen haben eine Verdoppelung auf 50 € Entschädigung pro Tag vorgeschlagen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine Entschädigung von 100 € pro Hafttag. Auch die Justizministerkonferenz , die in Eisenach tagt , hat dies auf der Tagesordnung. In einer am 8. Juni 2018 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Geregelt ist die Haftentschädigung im Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG ). Beschluss BR :
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.