Bayern, Strafvollzug Gefangene haben Anspruch auf persönliches Gespräch mit der Anstaltsleitung

Besteht der Gefangene nach einer Vorklärung zunächst durch nachgeordnete Bedienstete auf ein Gespräch mit dem Anstaltsleiter, ist dieses zu gewähren. So hat dies das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (Az. 204 StObWs 2422/19)

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.