Rechtsprechung, Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Gericht: Vermögensabschöpfung okay

Der Staat darf von Straftätern auch dann das zu Unrecht erlangte Vermögen einziehen, wenn sie wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden können. Dies sei „wegen überragender Belange des Gemeinswohls“ ausnahmsweise zulässig, teilte das BVerfG in Karlsruhe am 05.03.2021 mit. Es ging um einen Schlachtbetrieb im Kreis Oldenburg, der ohne Genehmigung bulgarische Arbeiter beschäftigt hatte. Von den Unternehmen der beiden Verantwortlichen sollen insgesamt mehr als zehn Mio. Euro eingezogen werden.

    Hauptsache weggesperrt.


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