Nordrhein-Westfalen, JVA Bielefeld Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Bosseborn-Täter?

Die Staatsanwaltschaft Paderborn prüft, ob der verurteilte Täter von Höxter-Bosseborn, Wilfried W., nach seiner Haftzeit von elf Jahren nachträglich in die Sicherungsverwahrung muss. Die Richter hielten W. bei seiner Verurteilung 2018 für vermindert schuldfähig und schickten ihn in die Psychiatrie. Er war dann aber im vergangenen Herbst durch Gerichtsbeschluss aus der Psychiatrie in ein normales Gefängnis verlegt worden (PrisonWatch berichtete). Seine Ärzte hatten ihn für voll schuldfähig gehalten. Wilfried´s Anwalt geht davon aus, das nun nochmal darüber verhandelt wird. Der Prozess hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.