Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Fußfessel für Straftäter rechtens

Das BVerfG hat sich aufgrund von zwei Verfassungsbeschwerden mit der Frage der Rechtmäßigkeit der sog. Fußfessel beschäftigt. Seit 2011 können Verurteilte Straftäter nach der Haft die Auflage erhalten, eine Fußfessel zu tragen. Das BVerfG entschied nun am 04.02.2021, das die Fußfessel mit der Verfassung vereinbar sei. Sie greife zwar tief in die Grundrechte der Betroffenen ein, doch die Einschränkungen dienten dem Schutz anderer Menschen.

AZ:2Bvr 916/11 und 2Bvr 636/12

    Hauptsache weggesperrt.


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