Niedersachsen, Strafvollstreckungskammern „Rote Laterne“ in Niedersachsen geht erneut an die JVA Hannover

Die Auswertung der erfolgreich von Gefangenen eingereichten Anträgen auf gerichtlichen Entscheidungen bei den Strafvollstreckungskammern hat ergeben, dass es im Jahr 2020 erneut - wie im Vorjahr und im Jahre 2009 - die meisten gerichtlichen Aufhebungen von Entscheidungen der JVA Hannover gab. Keine andere Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen hat mehr gerichtliche Aufhebungen ihrer Entscheidungen zu verzeichnen. Aber auch die vom OLG Celle im Rechtsbeschwerdeverfahren 2020 aufgehobenen Entscheidungen betrafen überwiegend Entscheidungen des Landgerichts Hannover, denen wiederum Entscheidungen der JVA Hannover zugrunde lagen. Auch das Bundesverfassungsgericht nahm 2020 gleich drei Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung an, denen ebenfalls Entscheidungen der JVA Hannover zugrunde lagen, wovon eine bereits erfolgreich abgeschlossen ist. Die Zustände in der JVA Hannover scheinen sich somit offenkundig im Gegensatz zum Jahr 2019 noch verschlechtert zu haben. PrisonWatch weist bereits seit längerer Zeit daraufhin, dass diesen Zahlen Konsequenzen folgen müssen.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.