Elektronische Aufenthaltsüberwachung und Führungsaufsicht

Zum Stichtag 31.08.2017 unterlagen insgesamt 93 Personen im Rahmen der Führungsaufsicht der elektronischen Aufenthaltsüberwachung aufgrund einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nummer 12 des Strafgesetzbuches. In den Jahren zuvor lagen die Zahlen 2016 bei 73 Personen, 2015 bei 73 Personen, 2014 bei 68 Personen; 2013 bei 67 Personen und 2012 be 34 Personen bundesweit. In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD lässt sich auf Seite 3 die Differenzierung nach Ländern entnehmen.

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    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.