Schleswig-Holstein, Landtag Maßregelvollzug: Neue Bestimmungen

Schleswig-Holsteins Landtag hat den Maßregelvollzug und die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken gesetzlich neu geregelt. Das Parlament stimmte am 10.12.2020 der Änderung von zwei Gesetzen zu. Mit der Änderung würden sowohl die Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtssprechung als auch die Belange der Praxis in Einklang gebracht, sagte Gesundheitsminister Garg (FDP) in Kiel. Rechte der Untergebrachten Menschen würden gestärkt, so Garg.

    Hauptsache weggesperrt.


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