Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht (VerfG), Entscheidung im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 899/20 wegen Besuch verzögert sich - BVerfG setzt Ministerium weitere Frist zur Äußerung bis zum 16.12.2020

In dem von PrisonWatch wiederholt berichteten Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen Langzeitbesuch von Gefangenen während der Corona Pandemie ist uns bekannt geworden, dass das BVerfG dem niedersächsischen Justizministerium eine weitere Frist zur Äußerung bis zum 16.12.2020 gesetzt hat. Hintergrund hierfür ist, dass der inhaftierte Beschwerdeführer in dem Verfahren ergänzende Ausführungen gemacht hat. Diese wurden nun dem Ministerium zur Kenntnis gebracht und Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Bislang hat das Ministerium jedoch keine Stellungnahme abgegeben. Die erneute Äußerungsfrist wird dazu führen, dass sich die Entscheidung verzögern wird und wahrscheinlich erst im Januar ergehen wird.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.