Nordrhein-Westfalen, JVA Münster, Landtag, Landtag führt Sondersitzung wegen Geiselnahme

Der bei der Geiselnahme in der JVA Münster am 16.10.2020 erschossene Inhaftierte soll nach den Angaben des Justizministeriums „verwirrt“ gewesen sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des NRW-Justizministeriums, der sich u. a. auf Angaben des Opfers stützt und über den in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 23.10.2020 berichtet wurde. Nach Angaben der Geisel, einer 29-jährigen Auszubildenden, habe der 40-jährige zu ihr gesagt, er sei der Sohn der Jungfrau Maria und müsse, wie eine Figur in dem Film „Thor“ - zu einem Feld an einem roten Haus in Spanien, um einen Hammer zu holen um mit diesem das Corona Virus zu besiegen. Der Inhaftierte soll auch zuvor schon auffällig gewesen sein. So hätte er deswegen die Freistunde nur alleine besuchen dürfen und sei auch ansonsten von den anderen Inhaftierten abgesondert worden. Das wirft die Frage auf, warum es nötig ist, einen alkoholkranken Mann, der zudem auch noch verwirrt gewesen sein soll, unter diesen Bedingungen für vier Monate einzusperren? Offenbar scheint sich der Inhaftierte auch oder gerade wegen dieser Haftbedingungen bedroht gefühlt zu haben.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.