Rheinland-Pfalz, JVA Diez, Landgericht Limburg Strafe für JVA Beamte gefordert

Im Limburger Prozess gegen drei JVA Beamte hat die Staatsanwaltschaft am 15.05.2018 vor dem Landgericht Limburg, Bewährungs- und Geldstrafen gefordert. Den Angeklagten sei der Tod einer 21-jahre alten Frau wegen ihres pflichtwidrigen Verhaltens „objektiv zuzurechnen“, argumentierte die Anklage. Die Angeklagten hatten einem Gefangenen der JVA Diez, der wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe verbüßt, in den offenen Vollzug wechseln lassen. Während eines ihm gewährten Ausgangs stahl der Mann ein Auto und fuhr damit. Als die Polizei den Mann kontrollieren wollte, fuhr dieser davon, um sich der Kontrolle zu entziehen. Auf dieser Flucht vor der Polizei steuerte er das Fahrzeug als Geisterfahrer auf die Gegenfahrbahn, wodurch es zu einem tödlichen Unfall kam, bei welchem die Frau starb. Die Verteidigung einer angeklagten Beamtin forderte hingegen einen Freispruch. Das Urteil soll in Kürze fallen. PrisonWatch äußert massive Kritik an dem Verfahren und hält die Anklage insgesamt für unzulässig. Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft entgangen, dass der Strafvollzug einen Auftrag hat; nämlich die Gefangenen wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Wie sollten die nun angeklagten Beamten vorhersehen, dass der Mann während eines Ausgangs ein Auto stiehlt und es darüber hinaus auch noch zu einer polizeilichen Kontrolle kommen sollte, die den Mann letztlich dazu bewegt hat, sich dieser zu entziehen und es in der Folge zu einem solchen Unfall kommt? Hierfür kann man die Beamten nicht verantwortlich machen. Würde man einer solchen Ansicht folgen, wie sie die Staatsanwaltschaft vertritt, würde dies unweigerlich zur Folge haben, dass keine JVA mehr einem Gefangenen Lockerungen erteilt, weil die Verantwortlichen ständig damit rechnen müssten, für etwaiges und nicht vorhersehbares Fehlverhalten der Gefangenen angeklagt und verurteilt zu werden. Damit würden jegliche Eingliederungsbemühungen im Kern erstickt werden. Und DAS würde wiederum zur Folge haben, dass Gefangene, noch mehr als es bislang bereits der Fall ist, völlig unvorbereitet entlassen werden würden, ohne tatsächliche Perspektive. Das würde die Rückfallquote noch weiter erhöhen. Und das kann man dann der Staatsanwaltschaft „objektiv zurechnen“, die sich dann bei etwaigen Straftaten ebenfalls folgerichtig strafrechtlich verantworten müsste. Alles andere wäre ein unauflösbarer Widerspruch. Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.