Nordrhein-Westfalen, Landgericht Münster, Bossebon-Täter wird in Strafvollzug verlegt

Der für die Taten in dem so genannten „Horror-Haus“ von Höxter-Bossebon verurteilte Wilfried W. wird aus der Psychiatrie in den regulären Strafvollzug verlegt. Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Münster entschied jetzt, dass W. während seiner Taten doch voll schuldfähig war. Das hätten Ärzte bei einer Untersuchung des Verurteilten festgestellt. W. und seine Ex-Frau hatten in ihrem Haus über Jahre mehrere Frauen systematisch gequält und erniedrigt. Zwei von ihnen starben. Der Fall war bundesweit in den Medien.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.