Hessen, Landgericht Frankfurt, Angeklagte müssen Mund-Nasen-Schutz im Gerichtssaal abnehmen

Angeklagte müssen unter Umständen im Gerichtssaal ihren Mund-Nase-Schutz abnehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am 21.08.2020 im Prozess um den Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof in Hofheim (Main-Taunus) entschieden. Es gehe dabei um die Beurteilung des Verhaltens des Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter.

    Hauptsache weggesperrt.


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