Niedersachsen, JVA Hannover, Gefangener möchte Fön für 9,95 € - JVA verursacht erneut Gerichts- und Verwaltungskosten von über 100,00 €
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Und wieder bemerkenswertes aus der JVA Hannover: Ein Gefangener beantragte bei der JVA Hannover die Genehmigung, dass seine Ehefrau für ihn einen Fön im Wert von 9,95 € abgeben kann. Dieses lehnte die JVA ab. Gegen diese Ablehnung reichte der Gefangene einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung ein. das Landgericht Hannover hob diese Ablehnung mit Beschluss vom 30.07.2020 - 38 StVK 82/20 - auf und gab dem Gefangenen recht. Die durch die Ablehnung und dem darauffolgenden Gerichtsverfahren verursachten Gericht- und Verwaltungskosten belaufen sich auf deutlich über 100,00 €. Konsequenzen für den Sachbearbeiter, der die Ablehnung zu verantworten hat? - Keine!
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.