Deutschland, Strafvollzug, Medizinische Versorgung, Verein demokratischer Ärztinnen zur medizinischen Versorgung inhaftiertet Menschen

Die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten sollte sich nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung in Freiheit unterscheiden - so sieht es zumindest § 3 des Strafvollzugsgesetzes vor. Dennoch gibt es einige gravierende Unterschiede. In ihrem Arbeitspapier spricht der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) insgesamt 14 Problemfelder der medizinischen Versorgung in Haft an und stellt konkrete Forderungen für eine Verbesserung. Darunter spricht der vdää viele Probleme an, die seit langem schon bekannt sind, wie beispielsweise, das arbeitende Gefangene nicht in die Rentenversicherung einzahlen oder die Versorgung psychisch kranker Inhaftierter unzureichend ist. Zu beiden Problemfeldern hat die BAG-S kürzlich Stellung bezogen. Auch eine freie Arzt/Ärztinnenwahl ist in Haft nicht gegeben. Gerade bei Fällen, wo das Verhältnis zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient/Patientin ausschlaggebend ist - so etwa bei einer Therapie - ist das problematisch.


Arbeitspapier:


https://bag-s.de/filead-min/us…Inhaftierter_Juni2020.pdf

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.