Karlsruhe, Bundesgerichtshof, Geldstrafe für „Sharia-Polizei“ bestätigt
- PrisonWatch
- 0 Kommentare
- 1.470 Mal gelesen
Die Mitglieder der „Sharia-Polizei“ müssen Geldstrafen zwischen 30 und 80 Tagessätzen zahlen. In ihrer Begründung schreiben die Richter am BGH in Karlsruhe am 20.07.2020, dass das Wuppertaler Urteil wegen Verstößen gegen das Uniformverbot kein Rechtsfehler aufweise. Der Auftritt der so genannten „Sharia-Polizei“ hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Im September 2014 waren Männer aus der Slalafistischen Szene mit Warnwesten mit dem Aufdruck „Sharia-Police“ durch die Elberfelder Innenstadt gezogen. Dann folgte ein langes juristisches Nachspiel.
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.