Nordrhein-Westfalen, JVA Remscheid, Hafturlaub und Lockerungen werden wieder gewährt

Gefangene des offenen Vollzuges in der JVA Remscheid, die bereits vordem Lockdown für Lockerungen geeignet waren, können ab dem 04.07.2020 wieder Urlaub erhalten. Gefangene, die erst während der Corona Phase ihre Eignung für Vollzugslockerungen erhalten haben, können Urlaube ab dem 10.07.2020 in Anspruch nehmen. Auch die üblichen Ausgangsstunden werden wieder gewährt. Nach PrisonWatch Informationen sollen diese Regelungen für alle offenen Einrichtungen in NRW gelten. In NRW wurden auch die Regelungen zum Besuch in Seniorenheimen aufgehoben. Persönliche Kontakte, wie Umarmungen, sind dort wieder möglich. Es ist davon auszugehen, dass diese Lockerung auch Einfluss auf die jetzige Lockerungsregelung im Vollzug gehabt hat.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.