Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht -2 BvR 766/20 - Gericht weist Eilantrag wegen Besuchsverboten in Haftanstalten aus formalen Gründen zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Mai 2020 einen ersten Eilantrag zur Frage der Besuchsverbote in den Haftanstalten aufgrund der Corona-Pandemie gegen einen Beschluss des Landgerichts Hannover aus formalen Gründen zurückgewiesen. Das Landgericht hatte einen Eilantrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Besuchsverbot nicht grundsätzlich gelte. Es bestehe die Möglichkeit Sonderbesuche zu beantragen. Erst wenn ein solcher durch die JVA abgelehnt worden sei, könne der Rechtsweg beschritten werden. PrisonWatch begleitet ein weiteres Eilverfahren, wo diese Voraussetzung erfüllt ist. In diesem Verfahren ist ein Beschluss noch nicht ergangen. Sollte dieser ergehen und das Gericht die Besuchsablehnung bestätigen, wird sich das BVerfG erneut mit der Frage beschäftigen müssen. Unser Eindruck ist, dass sich die Gerichte dieser Frage gerne entziehen wollen. Doch wir werden weiter darauf hinwirken, dass diese Frage im Interesse der Inhaftierten geklärt wird.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.