Niedersachsen, Justizvollzugsanstalten, Besuchsgewährungen verzögern sich bis 02.06.2020

In Niedersachsen haben sich die Besuchsgewährungen verzögert. Sollten diese zunächst ab dem 26. Mai 2020 wieder stattfinden, wurde nun als neuer, landesweiter Termin, der 02.06.2020 genannt und auch konkrete Abläufe benannt. So sollen zunächst alle Besuche, maximal eine Person ab 18 Jahre, hinter einer Trennscheibe und mit Mund-Nase Bekleidung stattfinden. Auch begleitete Ausgänge und Ausführungen sollen ab diesem Datum wieder stattfinden. Bei unbegleiteten Ausgängen muss der Gefangene danach in einer 14-tägige Quarantäne. Ab dem 15.06.2020 sollen auch wieder die Tagesabläufe der Hausordnung gelten.

    Kommentare 2

    • Das bezieht sich, so liest es sich für den geschlossenen Vollzug.
      Was aber ist mit denen die im OV bzw Freigang sitzen? Hier sind besuche wie auch Ausgänge und Urlaub ausgesetzt.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.