Baden-Württemberg, OLG Karlsruhe, Deutsches Gericht lehnt erstmals Auslieferung nach Polen ab, Richter sehen Unabhängigkeit der Justiz im Nachbarland gefährdet

Es ist das erst Mal, dass die deutsche Justiz auf die umstrittenen Reformen im Nachbarland reagiert: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Auslieferung eines politischen Tatverdächtigen in sein Heimatland abgelehnt und dies mit der Bedrohung rechtsstaatlicher Verhältnisse in dem Land begründet. PrisonWatch liegt der Gerichtsbeschluss vor. Darin heißt es, der Auslieferungshaftbefehl gegen den am 4. Dezember 2019 festgenommenen Mann habe aufgehoben werden müssen, „weil eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der Justizreform als zumindest derzeit unzulässig erweist“. Zumindest seien weitere Informationen der polnischen Justizbehörden nötig, so der 1. Strafsenat am 17. Februar 2020. Das Gericht wies die Freilassung des Verfolgten an.


Nach Angaben des Deutschen Richterbundes handelt es sich um den ersten Fall dieser Art in Deutschland. Der Pole wird in Polen unter anderem des Betrugs verdächtigt und muss mit einer Höchststrafe von bis zu acht Jahren rechnen. Er bestreitet die Vorwürfe jedoch und gibt an, zwei einflussreiche polnische Staatsangehörige hätten Zeugen zu Falschaussagen bestochen und ihn sogar zusammenschlagen lassen. Zudem lebe er seit drei Jahren mit seiner Lebenspartnerin in Deutschland.


Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun, es gebe „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, „dass der Verfolge im Falle seiner Auslieferung einer echten Gefahr der Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren ausgesetzt sein würde“. So müsste das zur Entscheidung berufene Gericht „auch über die Einflussnahme angeblich einflussreicher Personen auf die Wahrheitsfindung im Strafverfahren entscheiden. Sollten aber polnische Strafrichter allein aufgrund der von ihnen vorgenommenen Würdigung von Beweisen in einem Strafverfahren mit disziplinarischen Sanktionen rechnen müssen, wären sie nicht vollkommen unabhängig, so das nicht mehr von einem fairen Verfahren die Rede sein könnte“.


Zusammen mit der fehlenden Unabhängigkeit der Disziplinarkammern existierten somit „durchgreifende Zweifel an der künftigen Unabhängigkeit der polnischen Justiz“. Bei seiner Entscheidung habe der Senat schließlich bedacht, dass dem Verfolgten keine besonders Schwere Straftat zur Last gelegt werde, er über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge und aufgrund der politischen Entwicklung in Polen nunmehr auch nicht mehr zwingend mit seiner Auslieferung rechnen müsse, so das auch der Haftgrund der Fluchtgefahr entfalle.


Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschlands:“Durch den Umbau seines Justizsystems droht Polen, sich in der europäischen Rechtsgemeinschaft zu isolieren.“ Die anderen EU-Mitgliedsstaaten täten sich sehr schwer damit, ein Land bei der Strafverfolgung zu unterstützen, das sich immer weiter vom gemeinsamen Rechtsstaatsverständnis der EU entfernt. „Wenn die Integrität des polnischen Rechtsstaates aber zunehmend infrage steht, entzieht das einer rechtlichen Zusammenarbeit mit der Justiz Polens den Boden.“

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.